Unsere Hauptaufgabe ist Tierschutz in Ungarn, aber für uns gibt es keine Grenzen und wir helfen auch immer wieder wenn nötig in Deutschland. Dank Tierheime und vielen privaten Helfern ist es gerade in unserer Region (Kulmbach) relativ gut abgedeckt wenn einmal Not am Mann ist. Aber man wird doch immer wieder eines Besseren belehrt und ich bin ein Freund der offenen Worte.

Dieser Fall geschah in der KW 2 in Oberfranken. In unserem Dorf gibt es eine Familie deren Hunde immer wieder ausbüchsen und die Gegend erkunden. Mir war weder die Familie, noch die Anzahl der Hunde bekannt die dort untergebracht ist, ab und an liesst man im hiessigen facebook-Kanal immer wieder nur über Hunde die von dort wieder im Dorf auf Streifzug unterwegs sind. Die Kommentare unter den Beiträgen machen einen schon häufig sprachlos. Ich kann nur immer wieder darauf hinweisen, weder der „Tierschutz“ noch die Polizei kann effektiv etwas unternehmen, nur das Veterinäramt hat die gesetzlichen Möglichkeiten, solange es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt etwas zu tun. Das Amt kann vor Ort gehen und sich ein Bild von der Situation vor Ort machen, ABER wenn die andere Partei den Zutritt zum Grundstück verwehrt muss auch das Amt wieder gehen. Weitere rechtliche Schritte können NUR von amtlicher Seite eingeleitet werden.

Im aktuellen Fall war es so, es wurde mir die Info gegeben, dass es bei der Familie sehr viele Welpen gäbe und die Zustände verheerend sind, worauf ich das Veterinäramt informierte. Ein Besuch erfolgte am nächsten Tag und die Familie wurde nach der aktuellen Hundeanzahl befragt. Gleichzeitig bekam ich vom Amt die Telefonnummer der Familie weil unser Verein Hilfe bei Kastrationen der Hunde angeboten hat. Ich nahm gleich Kontakt auf und die Familie war sehr kompromissbereit und ich schaute mir die Situation persönlich vor Ort an.

Als ich das Haus betrat hatte ich sofort das Gefühl, da muss sofort etwa passieren und die Kastrationen müssen schnellstmöglichst durchgeführt werden. Zu dem Zeitpunkt waren 35 Hunde im Haus, 8 ältere Tiere, 4 Junghunde und der Rest Welpen im Alter von ca. 2 Monaten. Das die Halterin komplett überfordert war brauche ich nicht extra erwähnen, sie war sehr verzweifelt. Laut ihren Aussagen bat sie das Veterinäramt bereits um Hilfe bei den ersten Würfen (7/23?), auch die Tierheime in der Region rief sie alle an wo sie nur eine Absage bekam mit den Worten „sie soll sich ans Veterinäramt wenden und ihre Tiere kastrieren lassen“.

Da sind wir schon bei Thema Nr. 2 – sie versuchten wohl bei mehreren Tierärzten einen Kastrationstermin für ihre potenten Rüden zu bekommen, aber dies wurde immer abgewehrt mit Hinwei auf §6 Tierschutzgesetz Abs. 1 – Kastrationen sind nur möglich nach medizinischer Indikation das heisst im Klartext: Man darf ein Tier nur kastrieren wenn die Entnahme/Unfruchtbarmachung das Tier vor weiteren Schäden schützt. Stattdessen wurde die Setzung eines Hormonchips des Rüden angeboten, Kosten pro halbes Jahr 180 Euro, was sie dann letztendlich auch bei ihrem potenten Rüden machte um weitere Deckakte zu verhindern. Gleichzeitig wurde angeboten, die Hündinnen zu kastrieren zum Preis von ca. 1200 Euro pro Hund, man könne hier leichter den §6 widerlegen. Leider gab es inzwischen weitere potente Rüden aus dem ersten Wurf aus 9/2022 – es musste so kommen wie es kam 🙁 Finanziell hätten sie diese Kosten gar nicht mehr stemmen können, somit geriet die ganze Situation ausser Kontrolle.

Die Familie versuchte sich selber zu helfen und bot Tiere bei Meine-Tierwelt.de zum Verkauf an, aber bei Husky-Schäfer-Mischlingen ist die Resonanz nicht so gross und die meisten Hunde konnten nicht verkauft werden. Hier wären wir beim nächsten Thema „Zucht“ ein Wort das mir immer wieder den Magen rumdreht wenn man all die Tiere sieht die ungewollt auf die Welt kommen und brutal getötet und weggeworfen werden und „Züchter“ in unserer westlichen Welt sich mit Rassehunden eine goldene Nase verdienen und leider Gottes dieser Markt auch weiterhin boomt. Da fragt niemand nach „Inzucht“ das wissen die Wenigsten, dass „Züchter“ um die guten Gene der Linie zu erhalten, immer wieder Inzucht (Inline-Zucht) betreiben.

Zur „Zucht“ schreibt unser Tierschutzgesetz vor:

Als „Gewerbsmäßig“ gilt man laut Gesetz, wenn man mehr als 2 Hunde von Dritten in Pflege zu sich nimmt oder als Züchter mehr als 3 zuchtfähige Hündinnen im zuchtfähigen Alter besitzt (egal welcher Rasse), oder einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt (Geld verlangt). Dann benötigt man den § 11 und gilt als gewerbsmäßig.

Im Fall dieser Familie gab es mehr als 3 zuchtfähige Hunde und da hätte schon gehandelt werden müssen, spät. nach dem ersten Wurf im Jahr 9/2022. Bei einer Kontrolle vor Ort waren die Hunde in gutem Zustand (was sie auch immer waren) und alleine die Haltung von 10 Tieren wäre kein Grund zu handeln. ABER es sollte doch eig. klar sein, wenn es 10 unkastrierte Tiere, verschiedener Geschlechter gibt, es früher oder später zu so einer Situation kommen musste, egal ob man sagt man will züchten oder nicht! Und das ist der Knackpunkt!

Als ich vor Ort war teilte ich die Info gleich in unserem Vereinsverteiler. Unsere Pflegestelle in Wartenfels, Eva Hovasse, sagte sofort zu 2 Welpen zu übernehmen, unser 2. Vorstand übernahm 1 der Welpen. Die Tierhilfe Franken e.V. sagte sofort für 5 Welpen zu. Ich bat das Veterinäramt das Tierheim Kulmbach in Kentniss zu setzen und um Hilfe zu bitten, alleine hätte unser Verein das nicht geschafft. Die Kulmbacher übernahmen dann 6 Welpen und 4 Junghunde (geb. 7/2023) über einen Tierheimleiter-Verteiler wurde um weitere Hilfe gebeten für die noch verbliebenenen 4 Hunde, leider sagte kein einziges Tierheim zu, nicht mal für 1 oder 2 Tiere.

Auf Grund der Anzeigen bei Meine-Tierwelt.de bot ein übernehmender Verein der Familie die Übernahme aller Welpen an, aber es musste sofort gehandelt werden, es konnte kein weiterer Tag mehr gewartet werden. Dieser Verein übernahm noch weitere 6 Welpen. Leider gab es auch Angebote für die Übernahme weiterer Tiere, aber da war Voraussetzung, dass die Fellfarbe helle ist. Ja, da fragen wir uns natürlich auch was ist das für eine Art von Tierschutz wenn man nur bestimmten Tieren die Rettung zusichern kann 🙁 und Pflegestellen die Richtung angeben und nicht die sofortige Rettung im Fordergrund steht.

TIN e.V. übernimmt die Kosten der verbleibenden Hunde für die Kastrationen, Entwurmung etc. Lt. Veterinäramt dürfen bei der Familie 4 kastrierte Tiere verbleiben. 3 Hunde suchen noch ein Zuhause und sind auf unserer Homepage in der Vermittlung (Mausi, Sunny, Mia). Sollte es in geraumer Zeit nicht gelingen sie auf einen anderen Platz zu vermitteln werden sie in ein Tierheim kommen. Alle Hunde dort haben einen tollen Charakter und menschenfreundlich, lieben es gekrault zu werden. Es wäre so schön wenn sie Besitzer finden oder auch eine private Pflegestelle. Sie sind es gewohnt bei Menschen zu sein.

Ob wir noch weitere finanzielle Hilfe leisten können sehen wir nach einem „Kassensturz“ – das Wichtigste sind erstmal die Kastrationen. Diese schnelle Hilfe können wir nur leisten weil wir im Auslandstierschutz tätig sind und die Gelder erstmal aus unseren Rücklagen (Kastrationen in Ungarn) nehmen weil es in diesem Fall bereits 5 nach 12 ist! Auch das Thema Auslandstierschutz kam in dieser Aktion zu Wort. Es ist traurig, dass gerade in der heutigen Zeit in einigen Tierheimen eine grosse Abneigung bei Hunden aus dem Ausland gezeigt wird und ich spreche da nicht von überfüllten Tierheimen! Es ist noch nicht lange her, da gab es vom Staat Bayern für Tierheime eine Finanzspritze wenn sie sich bereit erklärten, keine Hunde aus dem Ausland aufzunehmen. Das ist bitter!

Wir bitten Euch deshalb um Hilfe bei der Kostendeckung! Jeder Cent zählt! Vielen Dank!

Tierheimleben in Not e.V.
Sparkasse Kulmbach-Kronach
Kastration Marktleugast
IBAN: DE26 7715 0000 0101 2352 57
BIC: BYLADEM1KUB

oder Paypal: info@tierheimleben-in-not.de